Nachfolgend finden Vereinsvorstände einen Leitfaden zur Organisation und Verwaltung innerhalb unseres Landesverbandes.
Bitte immer die aktuellen Formulare nutzen und diese gut leserlich ausfüllen:
https://www.sgsv-sachsen.de/downloadsservice
Mitgliederwesen:
Anmeldungen/ Ummeldungen:
- möglich immer zum Quartalsanfang - Meldung bis spätestens 15. des ersten Monats des Quartals
- per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle des LV Sachsen: https://www.sgsv-sachsen.de/verband/vorstand
Abmeldungen:
- immer nur zum Jahresende
- per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle des LV Sachsen: https://www.sgsv-sachsen.de/verband/vorstand
- muss bis 31.10. des laufenden Jahres in der Geschäftsstelle vorliegen
Mitgliederübersicht:
- über ClubDesk-Zugang für Vereinsvorstand (Zugangsdaten über Geschäftsstelle)
- Prüfung bis 31.10. des laufenden Jahres, um eine korrekte Rechnungslegung für das Folgejahr zu gewährleisten
Vereinsgeschehen:
Anmeldung neuer Verein:
- notwendige Dokumente: Formular Anmeldung HSV, Satzung, Mitgliederliste, Gründungsprotokoll, Freistellungsvormerkung vom Finanzamt, Eintragungsvermerk Vereinsregister
- per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle des LV Sachsen: https://www.sgsv-sachsen.de/verband/vorstand und die Geschäftsstelle des SGSV: https://www.sgsv.de/_team_sgsv/sgsv_geschaeftsstelle
Abmeldung Verein:
- per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle des LV Sachsen: https://www.sgsv-sachsen.de/verband/vorstand
Änderung Vorstand:
- per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle des SGSV: https://www.sgsv.de/_team_sgsv/sgsv_geschaeftsstelle
Beantragung Leistungsurkunden:
- erfolgt über die Geschäftsstelle des SGSV: https://www.sgsv.de/verein/leistungsurkunden
Beantragung Zeitauszeichnungen:
- Beantragung über die Kreisgruppenobperson (KGO) an den 2. Vorsitzenden des LV Sachsen (https://www.sgsv-sachsen.de/downloadsservice)
Prüfungsabwicklung:
Anmeldung:
- Wunschtermine sind bis zum 15.11. für das Folgejahr an die jeweilige Kreisgruppenobperson (KGO) zu melden (https://www.sgsv-sachsen.de/verband/vorstand)
- spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin ist der Fristschutzantrag an den Leistungsrichterobmann (LRO) bzw. Obleute der Sportarten zu stellen -> https://www.sgsv.de/sportarten
Durchführung:
- aktuelle Datei/ Unterlagen zur Erfassung der Prüfungsergebnisse BH, IBGH, Teamtest (https://www.sgsv.de/sportarten/gebrauchshundesport/formulare)
Sachkunde/ Trainerschein:
Grundwissen - GAS:
Voraussetzungen:
- Nachweis einer zweijährigen Mitgliedschaft im SGSV bzw. eines Mitgliedsvereins des VDH und der gültigen Mitgliedschaft im SGSV bei Anmeldung
- Mindestalter 16 Jahre bei Schulungsbeginn zum Sachkundenachweis
- der Bewerber muss mindestens eine Begleithunde-Prüfung erfolgreich abgelegt haben
- die Anmeldung zu den Seminaren ist nur durch den Vereinsvorstand möglich
- Neu: Vereine, die Mitglied im LSB sind, reichen zwingend mit der Anmeldung den Nachweis der Grundausbildung LSB ein, wenn eine Anerkennung als Trainer C geplant ist!
- jährliche Meldung der Bedarfe über KGO in Kreisgruppensitzung
- Anmeldungen sind mit den erforderlichen Nachweisen (BH) bis zum Meldeschluss laut Ausschreibung vor Schulungstermin an den Ansprechpartner für Sachkunde cornelia@seidel-reinsberg.de zu senden und zum Seminar im Original mitzubringen
- zur Schulung ist der Ausbildungsleitfaden (ALF) notwendig und muss vorher über den Vereinsvorstand beschafft werden
Fachspezifik:
- Voraussetzungensind sportartenspezifisch und in der Ausbildungsordnung einsehbar
- Bedarfsmeldung und Anmeldung über Sportartenobleute
Verlängerungen:
- Bedarfsmeldung und Anmeldung über Sportartenobleute
Materialbeschaffung:
- Bestellung von Prüfungsordnungen, ALFs, etc. durch die Vereinsvorstände per E-Mail an: schatzmeister.sgsv.lv.sachsen@web.de